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Grundsteuer-Reform: Stadt Plauen ruft zur Abgabe auf

Ende Januar 2023 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Stadt Plauen appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Grundsteuereinnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. Über die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer und das „Wofür die Grundsteuer“ informiert auch ein Video:

Ausschließlich die Finanzämter sind für die Bewertung im Rahmen der Grundsteuer zuständig, dass ändert sich auch nicht mit der Reform. D.h. das Finanzamt ermittelt anhand der Feststellungerklärungen den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für den Grundbesitz. Erst wenn alle Grundsteuermessbeträge für die Grundstücke in der Stadt Plauen vorliegen, kann der Stadtrat im Jahr 2024 über den Grundsteuerhebesatz ab 2025 entscheiden. Ohne Mitwirken der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer durch fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärung, kann eine sachgerechte Debatte über die örtlichen Hebesätze nicht stattfinden. Wir bitten daher um Ihre Mithilfe.

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.sachsen.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Flurstückszähler und -nenner, amtliche Fläche, Bodenrichtwert oder Ertragsmesszahl für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist über diese Internetseite zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster  bzw. Grundbuch sowie  den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt oder beim Grundbuchamt ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.sachsen.de Erklär-Videos und Ausfüllanleitungen für ELSTER. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.

Zudem sind viele hilfreiche Informationen auf der Internetseite zu finden, jeweils für Mieter und Pächter, Eigentümer, Land- und Forstwirte, Kommunen, Steuerberater, Erbbauberechtigte.

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Plauen ist unter der Rufnummer 03741/7189-9900 zu erreichen. 

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen

  • Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Stadt Plauen ist daran nicht beteiligt.
  • Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.
  • Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:
    • unbebaute Grundstücke
    • Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen)
    • betriebliche Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)

Von April bis Juni haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Informationsschreiben ihres Finanzamts erhalten. Darin wurde das Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem das oder die Grundstücke beim Finanzamt geführt werden. Dieses muss bei der Abgabe der Feststellungserklärung mit angegeben werden. Sollten die Bürgerinnen und Bürger das Schreiben verlegt oder kein Schreiben erhalten haben, kann das Aktenzeichen beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.

Möglichkeiten der Abgabe

  • Kostenlos online mit ELSTER-Zertifikat: www.elster.de (Übrigens: Die Abgabe der Steuererklärung ist auch über das Zertifikat von Angehörigen erlaubt.)
  • Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke steht ein weiterer kostenloser Online-Service zur Abgabe der Grundsteuererklärung zur Verfügung – »Grundsteuererklärung für Privateigentum« (mit und ohne ELSTER-Zertifikat nutzbar).
  • Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
  • Wenn die Online-Abgabe mangels entsprechender Technik nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.

Serviceangebote der Finanzverwaltung

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Stadt Plauen. Somit sind erst dann Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht zu leisten.

Grundsteuerreform 2025: Freistaat Sachsen veröffentlicht Prognose für Hebesatz der Grundsteuer B für die Stadt Plauen

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie hat, muss jährlich Grundsteuer bezahlen. Aktuell stellt der Freistaat Sachsen auf der Internetseite des Finanzministeriums Informationen zum Hebesatz der Grundsteuer B zur Verfügung. Danach wird für den Hebesatz für die Stadt Plauen, welcher zu einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform führt, eine Bandbreite von 460 bis 545 Prozent prognostiziert. Derzeit beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 505 Prozent, unverändert seit dem Jahr 2016. Für eine Berechnung eines Prognosehebesatzes für die Grundsteuer A lag nach Einschätzung des Landes Sachsen noch keine ausreichende Datengrundlage seitens der Finanzämter vor. Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt in der Stadt Plauen derzeit 300 Prozent.

In Deutschland werden drei Arten von Hebesätzen unterschieden: Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Hebesatz für die Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke und der Hebesatz für die Gewerbesteuer.

Die Reform der Grundsteuer wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärte, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelte und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Die Grundsteuer auf der Grundlage des neuen Rechts ist ab dem 1. Januar 2025 zu erheben.

Die Festsetzung von Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag als Grundlage der Steuererhebung obliegt der Zuständigkeit der Finanzämter. Die Grundsteuer berechnet sich wie bisher, indem der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.  Die verbindlichen Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2025 wird der Stadtrat der Stadt Plauen voraussichtlich im 4. Quartal 2024 beschließen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Gemeinde möglichst alle Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt übermittelt wurden. Zum Stand 31. März 2024 lagen bisher rund 83 Prozent der Messbetragsinformationen vor. Sofern Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Festsetzung des individuellen Grundsteuermessbetrages haben, ist das zuständige Finanzamt der zutreffende Ansprechpartner. Die konkreten Kontaktdaten können den jeweiligen Bescheiden entnommen werden. Erläuternde Informationen zur Grundsteuerreform und deren Auswirkungen stehen auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html sowie des Landes Sachsen unter https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung zur Bandbreite des Hebesatzes der Grundsteuer B möchte der Freistaat Sachsen informieren und den Grundsteuerpflichtigen eine Orientierung bieten, welcher Hebesatz festzulegen wäre, um die Grundsteuereinnahmen der Gemeinde stabil zu halten. Die Grundsteuerreform als solche soll nicht dazu führen, dass sich das Grundsteuergesamtaufkommen erhöht, auch wenn sich die konkrete Grundsteuerzahlung für den einzelnen Steuerpflichtigen verändert.

Bild vergrößern: Finanzamt Plauen N8eule78
Plauen, Europaratstraße 17. Gebäude der ehemaligen Kaserne des 10. Infanterie-Regiment No. 134. Heute Finanzamt Plauen.